Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeines

 
Truck Masters Training, im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, führt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Diese sind wesentlicher Bestandteil jedes mit ihm abgeschlossenen Vertrages, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Weiterbildung erfolgt gemäß den jeweils gültigen Gesetzen (BKrFQG) und den dazu erlassenen Verordnungen.
 
Anmeldungen / Teilnehmerzahl
 
Anmeldungen für Seminare müssen in schriftlicher (Brief, E-Mail) oder elektronischer Form erfolgen. Mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer*innen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. spätestens bei Seminarbeginn fällig. Seminare werden ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 25 Personen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Anmeldung aufgrund von zu wenigen oder zu vielen Teilnehmern nicht berücksichtigt werden können, informieren wir die angemeldeten Teilnehmerinnen rechtzeitig und bieten gegebenenfalls einen Ausweichtermin an. Bei Überbuchung kommt kein Vertrag zustande.
 
(Bei Inhouse-Seminaren nach dem BKrFQG muss der bereitgestellte Schulungsraum von der zuständigen Anerkennungsbehörde genehmigt werden, was in der Regel eine Vorlaufzeit von 8 Wochen, gerechnet ab Auftragserteilung bis zur Durchführung der Weiterbildung, erfordert.)
 
Seminarbestätigung
 
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Seminarbestätigung oder Rechnung per Post oder elektronisch zugesendet.
 
Preise / Leistungen
 
Es gelten die Preise, die mit der Seminarbestätigung oder Rechnung mitgeteilt werden. Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, umfasst die Seminargebühr:
Die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Inhalte sowie die digitale Meldung beim BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister) des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).
Falls eine weitere Meldung beim BQR notwendig ist, weil falsche Daten von dem Teilnehmer*innen oder deren Firma übermittelt wurden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € + 19 % MwSt. fällig.
 
Buchungsänderung
 
Kann ein Seminarteilnehmer das gebuchte Seminar nicht wahrnehmen, hat er die Möglichkeit, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer eine Buchungsänderung auf ein späteres Seminar vorzunehmen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden angerechnet.
 
Rücktritt
 
Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar muss schriftlich erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Ein Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Bei Rücktritt zwischen dem 14. und 7. Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Seminargebühren als Stornogebühr fällig. Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Seminarbeginn werden 100 % der Seminargebühren als Stornogebühr berechnet. Bei Nichtantritt wird die gesamte Seminargebühr fällig. Eine nur teilweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises. Diese Rücktrittsbedingungen gelten auch im Krankheitsfall und bei Streichung bereits genehmigten Urlaubs. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Teilnehmerpreis enthält keine Rücktrittsversicherung, die gegebenenfalls vom Teilnehmer selbst abgeschlossen werden muss. Bei Weiterbildungsschulungen nach BKrFQG wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn die Teilnehmer*innen nicht in dem vorgeschriebenen Umfang von mindestens 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten anwesend waren.
 
Widerruf
 
Siehe Widerrufsbelehrung.
 
Absagen durch den Auftragnehmer
 
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Seminare abzusagen, wenn die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung der Referenten. In einem solchen Fall wird ein Ausweichtermin vorgeschlagen. Wird über den Ausweichtermin keine Einigung erzielt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
Haftungsausschluss
 
Für Schäden während des Kurses haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen oder Fahrzeugen der Teilnehmer*innen bleibt die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der vermittelten Seminarinhalte entstanden sind, wird nicht übernommen. Aus den Teilnehmerunterlagen kann keine Rechtspflicht oder Haftung des Auftragnehmers abgeleitet werden, auch nicht, wenn darin abweichende Angaben zum geltenden Recht gemacht werden.
 
Datenschutz
 
Siehe Datenschutzerklärung.
 
Urheberrecht
 
Die Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
 
Ausschluss von der Teilnahme
 
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmer*innen in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug oder Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, oder wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.
 
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmen, Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wird der ausschließliche Gerichtsstand Osnabrück vereinbart.
 
Salvatorische Klausel
 
Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, bezieht sich diese Nichtigkeit nur auf diesen Teil des Vertrages. Die übrigen Teile bleiben in Kraft.

Nach oben scrollen